NEU NEU NEU *** Gewichtsabnahme mit der neuen Abnehmspritze Ozempic/Wegovy/Mounjaro Dosierungseinstellung hier in der Praxis*** E-Rezepte (Kasse) über Rezeptanordnung (müssen nicht mehr in Praxis abgeholt werden) ***Online Termine für Influenza/Corona und alle anderen Impfungen unter Online Service***Vergessen Sie nicht Ihre Standardimpfungen wie Tetanus, Masern, FSME etc.***Testen Sie Ihren Vit. D-Spiegel (wichtig für Ihr Immunsystem)-im Winter oft erniedrig!!***
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Flugmedizin/Online Termine


Jeder Pilot, der in der gewerblichen Luftfahrt tätig ist, muss über ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 verfügen. Dieses Tauglichkeitszeugnis hat die strengsten Auflagen. Der Besitzer eines Tauglichkeitszeugnisses muss psychisch und physisch in der Lage sein ein Flugzeug mit gewerblichen Passagieren sicher zu führen.
Ebenfalls müssen Cabin Crew Mitarbeiter eine flugmedizinische Untersuchung unterlaufen.

Das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 eignet sich nur für Piloten in der allgemeinen Luftfahrt, also für Piloten, die nicht gewerblich fliegen möchten. Daher hat dieses Tauglichkeitszeugnis auch weniger strenge Auflagen, trotzdem muss der Pilot jedoch geistig und körperlich fit sein, um alle fliegerischen Tätigkeiten sicher ausüben zu können.

Für weitere Informationen und Online Termine gehen Sie bitte auf folgenden Link: www.flugmedizin.bayern
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